AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines:

1. Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes der Firma BTS BRANDSCHUTZ TECHNOLOGIE SYSTEME GMBH (in Folge kurz BTS genannt) und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages.
§ 2 Vertrag:
1. Ein Kaufvertrag erlangt für BTS dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag) schriftlich bestätigt. Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BTS.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als diese von BTS bestätigt wurden.
3. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Technische oder formale Änderungen behalten wir uns vor.
§ 3 Preise:
1. Die Preise von BTS verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, als Festpreise für die Dauer der vereinbarten Lieferfrist. Sollten sich die Liefertermine aus Gründen, welche nicht im Verschulden von BTS liegen, verschieben, behält sich BTS die Geltendmachung von Kostensteigerungen vor.
2. Die Preise von BTS verstehen sich als Nettopreise excl. sämtlicher Steuern und bei Export- Aufträgen ohne Verzollung und ohne Einfuhrumsatzsteuer.
3. Die Preise von BTS sind unter der Annahme erstellt, dass bei Montage durch BTS die erforderliche Baustelleninfrastruktur (Baustrom, WC, Baustellenreinigung usw.) durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird und für BTS aus diesem Titel keine zusätzlichen Kosten erwachsen.
4. Bei der Preisermittlung wurde außerdem davon ausgegangen, dass die Durchführung der Arbeiten von BTS ohne Unterbrechung erfolgen kann. Mehrkosten auf Grund von bauseits verursachten Montageverzögerungen sowie durch unvorhersehbare Montageerschwernisse werden gesondert verrechnet.
5. Gewerkfremde Tätigkeiten, wie z.B. Elektroarbeiten, Stemm- oder Verputzarbeiten, Ausbetonieren von Zargen, Herstellen von Betonbauschen, sowie das Öffnen von Hängedecken oder Wandverkleidungen und dergleichen sind in unseren Preisen nicht enthalten.
§ 4 Zahlungsbedingungen:
1. Wenn nicht anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesenfrei und ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zu leisten. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers). Die Abrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an BTS haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesenen Person zu erfolgen.
2. Grundsätzlich sind vom Auftraggeber die Umsatzsteuergesetze zu berücksichtigen. Die Legung von UST-Abschlagsrechnungen im Falle längerer Prüf- und Zahlungsziele gilt als vereinbart.
3. Im Falle der Säumnis ist der Käufer (Auftraggeber) verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionskosten zu vergüten. Vom Käufer (Auftraggeber) geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
§ 5 Terminverlust:
1. Terminverlust tritt ein, wenn der Käufer mit der Herausgabe, mit der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als acht Tage in Verzug ist. Weiters wird die gesamte Restforderung von BTS sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit verringert.
2. Terminverlust berechtigt BTS vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Lieferung:
1. Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des gegenseitig bestätigten Auftrages. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist BTS berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haftet BTS nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
2. Die Terminzusagen von BTS verstehen sich unter Annahme, dass für das vertragsgegenständliche Auftragsvolumen vollständige technische Klarheit besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Nachtermine zu vereinbaren, welche sich nach den Möglichkeiten von BTS zu richten haben.
3. Für den Fall schuldhaften Lieferverzugs von BTS gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferverzug, wobei als pauschaler Schadenersatz für sämtliche Schäden samt Nebenkosten ein Höchstbetrag von 5 % des Auftragswertes der verzögerten Teillieferung vereinbart wird.
§ 7 Versand:
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung von BTS. Der Versand umfasst den Transport frei Baustelle oder frei Lieferadresse, nicht jedoch das Abladen und Verbringen an die Endlagerstelle oder Einbaustelle.
2. Bei Aufträgen, welche auch die Montage beinhalten, sind im Preis sowohl der Versand als auch das Abladen und Verbringen an die Endlagerstelle oder Einbaustelle zu vereinbaren und es geht die Gefahr mit Abnahmedatum auf den Vertragspartner über. Als Annahme gilt auch die Inbetriebnahme. Eine formelle Abnahme im Sinne der ÖNORM 2060 bedarf der gesonderten Vereinbarung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt:
1. Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt UST bzw. Einlösung etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferung von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand Eigentum von BTS.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist einer Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung von BTS unzulässig. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schließlich auf den Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort von BTS oder von einer anerkannten Werkstätte des Lieferwerkes ausführen zu lassen.
3. Für den Fall des Verkaufes oder der Pfändung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes verpflichtet sich der Käufer, BTS unverzüglich zu verständigen.
4. BTS ist berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers, auf eine ihr geeignet erscheinende Weise, für jedermann leicht ersichtlich, als Ihr Eigentum kenntlich zu machen und nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass die eigenmächtige Entfernung der Kenntlichmachung am Kaufgegenstand vor Übergang des Eigentums sofortige Fälligkeit des Kaufeuros nach sich zieht.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz:
1. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Lieferung die Ware zu überprüfen. Der Auftraggeber hat ausschließlich an die in der Auftragsbestätigung genannten E-Mailadresse unter präziser Angabe jeden festgestellten Mangel unverzüglich per E-Mail unter Beischluss aussagekräftiger Lichtbilder anzuzeigen, dies binnen 2 Werktagen bei uns einlangend bei sonstiger Verfristungsfolge.
2. Festgehalten wird, dass wir für Mängelfolgeschäden die sich aus fristwidriger Anzeige des Mangels durch den Auftraggeber ergeben, keine Haftung übernehmen. Jeden Mehraufwand, der sich aus einer verspäteten Sanierung aufgrund nicht fristgerechter Mängelrüge ergibt, trägt der Auftraggeber selbst.
3. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die Ware das Werk verlässt, auch wenn BTS den Transport entgeltlich übernommen hat.
4. Im Fall fristgerechter und begründeter Beanstandung kann der Auftraggeber zunächst ausschließlich durch uns Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden fordern. Für den Fall der Wandlung muss es sich um einen wesentlichen, nicht behebbaren Mangel handeln, der die Brauchbarkeit des Lieferungsgegenstandes ausschließt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Preisminderung ist ausgeschlossen. Solange wir in der einzuräumenden angemessenen Frist unseren Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen, entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Leistung einer allfällig vereinbarten Vertragsstrafe, Verzögerungsschäden oder Einsatz sonstiger Nachteile.
5. Mängel unserer Leistung und / oder Lieferverzug infolge höherer Gewalt, atmosphärischer, mechanischer oder physikalischer Einwirkungen oder sonstiger Ursachen, die mit unserer Vertragsleistung nicht in Zusammenhang stehen, haben wir nicht zu vertreten.
6. Wir sind nicht verpflichtet eine Überprüfung seitens des Auftraggebers bereit gestellter Materialien und Leistungen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
7. Bei Änderungen an unseren Leistungen ohne unsere Zustimmung erlischt die Gewährleistung und jede andere Haftung.
8. Für Schäden, die durch uns im Zuge der Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur für vorsätzliche oder über schlichte grobe Fahrlässigkeit hinausgehende Schadenverursachung. Unsere Haftung gegenüber Unternehmen für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloßer Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
9. Unsere Haftung ist – Personenschäden ausgenommen – mit dem Auftragswert, bei Warenanlieferung mit dem Wert der Ware, beschränkt.
10. Soweit ein Schaden nicht unmittelbar bei unserem Kunden und Vertragspartner eintritt, haften wir nicht gegenüber dem Dritten, unser Vertragswille ist nicht darauf gerichtet, im Rahmen dieses Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter einzugehen.
11. Sollte sich der Auftraggeber eines Architekten oder anderer Professionisten bedienen, so haftet er uns für ein Verschulden dieser Personen wie für sein Eigenes. Sollte ein Mangel (bzw. Mangelfolgeschaden) aufgrund des Zusammenwirkens durch uns und den sonst vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Professionisten zu Tage treten, so hat der Auftraggeber sich das Verschulden der sonstigen Professionisten bzw. des Architekten, unabhängig davon, für welchen Bereich dieser beauftragt ist, wie sein Eigenes abrechnen zu lassen. Bei Mitverschulden von einer der genannten Personen reduziert sich unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber im Umfang des Mitverschuldens. Zusatzbedingung für Montage: Die Übergabe des Werkes erfolgt mangels abweichender Vereinbarung unverzüglich nach Montageende, wobei das dem Auftraggeber mitgeteilte Montageende als Aufforderung zur Übernahme gilt. Sollte eine unverzügliche Übernahme nicht stattfinden können, so gilt das Gewerk 14 Tage nach Absendung der Mitteilung über das Montageende als abgenommen. Der Beginn der Nutzung des Werkes steht der Abnahme gleich. Etwaige Mängel des Werkes sind schriftlich im Abnahmeprotokoll festzuhalten, das vom Auftraggeber und unserem Bevollmächtigten zu unterzeichnen ist.
12. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Verschleißteile wird nur im Rahmen eines Wartungsauftrages Gewähr geleistet.
13. Davon abweichende Fristen und Bedingungen sind im Rahmen einer Herstellergarantie gesondert schriftlich zu vereinbaren.
§ 10 Stornierung:
1. Wird der Auftrag vom Käufer (Auftraggeber) widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist BTS – unbenommen Ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen – berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
2. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Käufer nicht zu.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
1. Erfüllungsort für beide Teile ist Wels. Es wird von den Vertragsteilen, für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, welche aus diesem Vertrag resultieren, die Zuständigkeit des sachlichen in Betracht kommenden Gerichts der Stadt Wels vereinbart.
2. Es gilt österreichisches, materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.